Die Klägerin und Revisionsklägerin Klägerin eröffnete am 1. Dezember in gemieteten Räumen ein sog. Eros-Center mit 13 "Erotikzimmern", die mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet waren. Die Klägerin vermietete die Zimmer in dem Gebäude tage- und wochenweise an Prostituierte. Die Klägerin stellte auch Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Die Flure zu den Zimmern wurden videoüberwacht. Zudem nahm die Klägerin als Bordellbetreiberin am sog. Juli als unbegründet zurückwies. Hiergegen erhob die Klägerin Klage zum Finanzgericht FG. Während des Klageverfahrens erging der Umsatzsteuer-Jahresbescheid vom Die Klage hatte keinen Erfolg. Die von der Klägerin überlassenen Zimmer seien nicht für Wohn- oder Schlafzwecke, sondern für gewerbliche Zwecke zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt worden. Im Gegensatz hierzu würden Hotelzimmer als Wohn- und Schlafräume und nicht als Gewerberäume überlassen. Die Prostituierten hätten zudem nicht für eine Beherbergungsleistung, sondern für die zur Ausübung der Prostitution erforderliche Infrastruktur, wie z. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution sei keine Beherbergung. Auch sei ein Bordellbetrieb keine einem Hotel ähnliche Einrichtung, wie dies das Unionsrecht voraussetze. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, für die sie Verletzung materiellen Rechts anführt. Die Einrichtungen des von ihr betriebenen Hauses hätten dem üblichen Standard eines Hotels entsprochen. Die Räumlichkeiten seien nicht speziell für die "Verrichtung von sexuellen Leistungen" hergerichtet worden, sondern hätten in vollem Umfang denen eines Hotelbetriebs entsprochen. Die Räumlichkeiten seien in den meisten Fällen tageweise vermietet worden und für die kurzfristige Beherbergung von Fremden geeignet gewesen. Ein Teil der Mieter und Mieterinnen habe in dem Haus auch übernachtet. Sie habe im Übrigen eine gewerbliche Zimmervermietung, nicht aber ein Bordell betrieben. Sie habe mit den Prostituierten lediglich Beherbergungsverträge über Fremdenzimmer abgeschlossen und sei an den Einnahmen der Prostituierten nicht beteiligt gewesen. Die Zimmer seien wie Hotelzimmer Möblierter Zimmervermietung An Prostituierte Schlafraum und separatem Bad ausgestattet gewesen und täglich gesäubert und aufgeräumt worden. Lediglich die Dienstleistungen der Prostituierten unterlägen dem Regelsteuersatz. Die Leistungen der Prostituierten seien ihr nicht zuzurechnen. November dahingehend abzuändern, dass die Umsatzsteuer auf Die erforderliche Beherbergung setze die Überlassung an einen Gast als Unterkunft voraus. Die Raumüberlassung dürfe nicht anderen Zwecken dienen. Bereits aus der Lage des Grundstücks in einem Rotlichtviertel ergebe sich, dass Gewerberäume zur Ausübung der Prostitution überlassen worden seien. Dass auch Hotelzimmer vereinzelt gewerblich Möblierter Zimmervermietung An Prostituierte werden, sei unerheblich. Eine andere Auslegung sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung komme nicht in Betracht. Aus der Lage des Gebäudes in einem Rotlichtviertel und aus den Mietverträgen ergebe sich, dass die Klägerin die Räumlichkeiten nicht zur Beherbergung, sondern zur Ausübung der Prostitution bereitgehalten habe. Die Klägerin habe die hierfür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Zwar könnten auch Hotelgäste in einem Hotel vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen. Eine hierauf gerichtete "Intention" liege beim normalen Hotelbetreiber aber nicht vor. Eine einschränkende Auslegung ergebe sich auch aus dem Unionsrecht. Unionsrechtliche Grundlage hierfür ist Art. Anhang III Nr. So ist z.
BFH: Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte
Zimmervermietung an Prostituierte ist umsatzsteuerpflichtig Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern. Vermietung möblierter Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Die Vermietung von einzelnen Zimmern in sog. Modellwohnungen an Prostituierte stellt im Regelfall keine gewerbliche Tätigkeit dar. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte | Haufe Finance Office Premium | Finance | HaufeFür den Fall, dass eine Gebrauchsüberlassung an die Prostituierte aufgrund Erkrankung nicht erfolgen konnte, minderte sich die Miete; bei längerer Abwesenheit der Prostituierten wurde die Mietzinsverpflichtung ausgesetzt bis auf einen Mindestanspruch der Klägerin von DM monatlich. Der Beklagte und Revisionsbeklagte das Finanzamt - FA - ging mit Bescheid vom Der Antragsteller behauptete, er habe keine über die eigentliche Vermietungstätigkeit hinausgehenden Leistungen erbracht. Die Klägerin behandelte die gegenüber den Prostituierten ausgeführten Umsätze als steuerfrei. Das Fehlen einer Verpflichtung zur Aufzeichnung bedeutet nicht, dass das Finanzamt die erklärten Gewinne oder Verluste stets ungeprüft übernehmen müsste. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen.
Zimmervermietung an Prostituierte
Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte (German Edition): Groening, Matthias: Books. Vermietung möblierter Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. sexttreffen-kontakte.online: Diskussion aktueller BFH-Urteile. Die Vermietung von einzelnen Zimmern in sog. Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern. Modellwohnungen an Prostituierte stellt im Regelfall keine gewerbliche Tätigkeit dar.Die Klägerin habe keine Vermietungsleistung i. Sie bringt im Wesentlichen vor, sie habe entgegen der Auffassung des FG die Räume im Rahmen einer Vermietung i. Was ist mit Integration und Toleranz in Deutschland? So wird auf S. Gründe I. Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach Unionsrecht. Die Klägerin und Revisionsklägerin Klägerin eröffnete am 1. Bei der Abgrenzung zwischen Vermietungsleistung und anderer sonstiger Leistung ist die Mietdauer nicht das allein entscheidende Kriterium EuGH-Urteil Temco Europe in Slg. Eine Formalbeleidigung bleibt möglich, aber das hat dann mit der Wahrheit der Aussage nichts zu tun. Juli als unbegründet zurückwies. Prostituierte müssen für ihre Arbeit Beiträge an die Industrie- und Handelskammer zahlen. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut. Er trägt dennoch die objektive Beweislast. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, für die sie Verletzung materiellen Rechts anführt. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an. Die Vermietung an Prostituierte diene nur dem Zweck, dass die Frauen ihrem Gewerbe nachgehen können. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution sei keine Beherbergung. Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis? Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt. Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer Vermietung. Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer Vermietung BFH, Urteil v. Zum Einlesen in die Materie Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren. Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin im Streitjahr in zwei Häusern möblierte Zimmer an einzelne Prostituierte vermietet. AW: Darf der mieter eine Prostituierte bestellen?